Irgendwann steht die Entscheidung an: Das bisherige Auto soll weg. Vielleicht, weil ein Neues kommt, vielleicht, weil der Zweitwagen nur noch herumsteht. Und sofort taucht die Frage auf, die uns im Verkaufsgespräch in Lorch regelmäßig gestellt wird: “Bekomme ich privat nicht mehr für den Wagen?” Die ehrliche Antwort: meistens ja. Die vollständige Antwort ist länger, denn der Mehrerlös hat einen Preis, der nicht in Euro gemessen wird. Wir vergleichen die drei Wege sachlich, damit Sie selbst entscheiden können.
Welche drei Verkaufswege gibt es, und wie unterscheiden sie sich?
Inzahlungnahme: Sie geben Ihr bisheriges Auto beim Kauf eines anderen Fahrzeugs in Zahlung. Der Wert wird direkt mit dem Kaufpreis verrechnet. Ein Termin, eine Unterschrift, keine Inserate, keine Besichtigungen. Der angesetzte Wert liegt unter dem, was privat möglich wäre, dafür entfällt jeder Vermarktungsaufwand und Sie fahren mit dem alten Auto hin und mit dem neuen heim.
Händler-Ankauf ohne Folgekauf: Der Händler kauft Ihr Fahrzeug, ohne dass Sie etwas Neues erwerben. Auch das geht schnell: Fahrzeug vorstellen, Bewertung, Angebot, bei Einigung sofortige Abwicklung mit Kaufvertrag und Abmeldung aus einer Hand. Preislich ähnlich wie die Inzahlungnahme, denn die Kalkulation des Händlers ist dieselbe.
Privatverkauf: Sie inserieren selbst, beantworten Anfragen, führen Besichtigungen und Probefahrten durch, verhandeln und wickeln Vertrag, Bezahlung und Ummeldung ab. Der erzielbare Preis ist am höchsten, weil kein Zwischenhändler mitverdient. Dafür übernehmen Sie alles, was der Händler sonst übernimmt, inklusive der Risiken.
Warum zahlt der Händler weniger als ein Privatkäufer?
Das ist keine Willkür, sondern Kalkulation. Wer als Händler ein Auto ankauft, verkauft es mit gesetzlicher Gewährleistung weiter und haftet mindestens ein Jahr für Mängel. Dazu kommen Aufbereitung, oft eine frische Hauptuntersuchung, kleinere Reparaturen, Standplatz und gebundenes Kapital, solange das Fahrzeug auf dem Hof steht. Und das Risiko, dass es sich schlechter verkauft als gedacht.
All das steckt im Ankaufspreis. In Ratgebern wird die Differenz zwischen Händler-Ankauf und realistischem Privatverkaufspreis häufig mit grob 10 bis 20 Prozent beziffert, wobei das je nach Modell, Zustand und Nachfrage schwankt. Ein gefragter, gepflegter Gebrauchter mit frischer HU liegt am oberen Ende der Bewertung, ein Exot oder ein Fahrzeug mit Mängeln am unteren.
Ein Rechenbeispiel, bewusst mit angenommenen Werten: Nehmen wir einen Ford Focus, Baujahr 2020, rund 60.000 Kilometer, gepflegter Zustand. Angenommen, vergleichbare Inserate liegen um 15.000 Euro. Dann sähe die Rechnung typischerweise so aus: Privat inserieren Sie bei etwa 15.500 Euro, um Verhandlungsspielraum zu haben, und schließen realistisch etwas darunter ab. Der Händler-Ankauf läge nach der Faustregel eher im Bereich von 12.500 bis 13.500 Euro. Bleiben also grob 1.500 bis 2.500 Euro Differenz, für die Sie beim Privatverkauf Inserat, Anfragen, Besichtigungen, Probefahrten, Vertrag und Risiko selbst stemmen. Ob sich das lohnt, ist keine Rechenfrage, sondern eine Typfrage.
Was kommt beim Privatverkauf konkret auf Sie zu?
Der Privatverkauf ist kein Hexenwerk, aber er ist Arbeit und verlangt Sorgfalt an drei Stellen:
- Inserat und Anfragen: Gute Fotos, ehrliche Beschreibung, realistischer Preis. Danach kommen die Anfragen, darunter erfahrungsgemäß viele Preisdrücker und Interessenten, die nie erscheinen.
- Probefahrt: Lassen Sie sich Führerschein und Ausweis zeigen, fahren Sie mit und halten Sie die Konditionen in einer kurzen Probefahrtvereinbarung fest. Schlüssel und Papiere bleiben bis zur Bezahlung bei Ihnen.
- Vertrag und Bezahlung: Nutzen Sie einen Musterkaufvertrag, etwa den des ADAC. Zwischen Privatleuten dürfen Sie die Sachmängelhaftung ausschließen, und das sollten Sie auch. Wichtig: Der Ausschluss schützt nicht, wenn Sie bekannte Mängel verschweigen oder falsche Zusicherungen machen, etwa “unfallfrei” bei bekanntem Vorschaden. Bekannte Mängel gehören deshalb schriftlich in den Vertrag. Bei der Bezahlung sind Bargeld bei Übergabe oder eine Echtzeitüberweisung, deren Eingang Sie live prüfen, die sicheren Wege. Schecks und angebliche Zahlungsbestätigungen per E-Mail sind es nicht.
Verkaufen Sie das Auto angemeldet, melden Sie die Veräußerung unverzüglich der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung, mit den Daten des Käufers aus dem Kaufvertrag. Sonst laufen Steuer, Versicherung und mögliche Knöllchen des Käufers erst einmal weiter auf Ihren Namen.
Inzahlungnahme, Ankauf oder privat: Der direkte Vergleich
Kriterium | Inzahlungnahme | Händler-Ankauf | Privatverkauf |
|---|---|---|---|
Erzielbarer Preis | Niedriger als privat | Niedriger als privat, ähnlich Inzahlungnahme | Am höchsten |
Zeitaufwand | Sehr gering, ein Termin | Gering, ein bis zwei Termine | Hoch, oft mehrere Wochen |
Rechtliches Risiko | Beim Händler | Beim Händler | Bei Ihnen |
Abwicklung (Abmeldung, Vertrag) | Übernimmt der Händler | Übernimmt der Händler | Machen Sie selbst |
Verhandlung nötig | Einmalig beim Kauf | Einmalig | Mit jedem Interessenten |
Passt am besten, wenn | ein Neukauf ansteht | Sie schnell und sicher verkaufen wollen | Zeit da ist und jeder Euro zählt |
Welcher Verkaufsweg passt zu mir?
Drei Fragen bringen Sie zur Antwort:
Steht ein Neukauf an? Dann ist die Inzahlungnahme der bequemste Weg. Sie verhandeln alles in einem Gespräch, der Wert Ihres alten Autos senkt direkt den Kaufpreis, und die Übergabe passiert am Tag der Auslieferung. Sie fahren keinen Tag ohne Auto.
Wollen Sie nur verkaufen, ohne Stress? Dann ist der Händler-Ankauf die richtige Wahl. Besonders bei Fahrzeugen, die privat schwer zu vermarkten sind: hohe Laufleistung, ablaufende HU, kleinere Mängel. Der Preis ist niedriger, dafür sind Sie das Thema an einem Nachmittag los, rechtssicher und ohne fremde Menschen im Wohnzimmer.
Haben Sie Zeit und Nerven, und ist das Auto gefragt? Dann kann sich der Privatverkauf lohnen, gerade bei gepflegten, gängigen Modellen mit frischer HU. Kalkulieren Sie realistisch: Vergleichbare Inserate sind die Messlatte, Listenwerte wie die Schwacke-Notierung sind ein Anhaltspunkt, kein garantierter Mindestpreis. Wer sein Auto zum Wunschpreis statt zum Marktpreis inseriert, wartet oft monatelang.
Noch ein Tipp, der für alle drei Wege gilt: Eine gründliche Reinigung innen und außen, vollständige Unterlagen und ein gepflegtes Serviceheft zahlen sich bei jeder Bewertung aus. Große Investitionen kurz vor dem Verkauf dagegen selten, die stecken Sie meist nicht mehr in den Preis.
Fahrzeugankauf beim Autohaus Schramel in Lorch: fair und unverbindlich
Wir kaufen Ihr Fahrzeug an, mit und ohne Folgekauf, und nehmen es bei Interesse an einem Neu- oder Gebrauchtwagen selbstverständlich auch in Zahlung. Die Bewertung ist kostenlos und unverbindlich: Sie stellen das Auto bei uns in der Ziegelwaldstrasse 26 in Lorch vor, wir schauen es gemeinsam an und nennen Ihnen einen nachvollziehbaren Preis, ohne Verkaufsdruck. Wenn Sie erst einmal nur wissen wollen, was Ihr Auto wert ist, ist das genauso in Ordnung.
Für Kundinnen und Kunden aus Schwäbisch Gmünd, dem Remstal und dem Ostalbkreis sind wir schnell erreichbar. Ankaufs-Anfrage über autohaus-schramel.de, telefonisch unter 07172 189920 oder unkompliziert per WhatsApp unter 0171 7636042, gern schon vorab mit ein paar Fotos und den Eckdaten Ihres Fahrzeugs.
Häufige Fragen zum Autoverkauf
Was bringt mehr Geld: Privatverkauf oder Händler-Ankauf?
In der Regel der Privatverkauf. Ratgeber nennen häufig eine Differenz von grob 10 bis 20 Prozent gegenüber dem Händler-Ankauf, abhängig von Modell, Zustand und Nachfrage. Dafür tragen Sie beim Privatverkauf den kompletten Aufwand für Inserat, Besichtigungen, Vertrag und Abwicklung sowie das rechtliche Risiko selbst.
Warum bietet der Händler weniger als der Marktpreis?
Weil der Händler das Fahrzeug mit mindestens einem Jahr gesetzlicher Gewährleistung weiterverkauft und vorher in Aufbereitung, Durchsicht und oft eine frische Hauptuntersuchung investiert. Dazu kommen Standzeit, gebundenes Kapital und das Vermarktungsrisiko. Diese Kosten und Risiken sind im Ankaufspreis eingerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Inzahlungnahme und Händler-Ankauf?
Bei der Inzahlungnahme geben Sie Ihr Auto beim Kauf eines anderen Fahrzeugs ab, der Wert wird mit dem Kaufpreis verrechnet. Beim Händler-Ankauf verkaufen Sie Ihr Auto unabhängig von einem Neukauf. Die Bewertung läuft in beiden Fällen ähnlich, die Inzahlungnahme ist bei einem anstehenden Fahrzeugwechsel der bequemste Weg.
Kann ich mein Auto verkaufen, ohne es vorher abzumelden?
Ja, das ist üblich und erlaubt. Melden Sie die Veräußerung aber unverzüglich der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung, mit den Käuferdaten aus dem Kaufvertrag. Sonst bleiben Sie so lange als Halter im System, bis der Käufer ummeldet, mit allen Folgen bei Steuer, Versicherung und Verkehrsverstößen. Beim Verkauf an den Händler übernimmt dieser die Abwicklung.
Muss ich beim Privatverkauf für Mängel haften?
Zwischen Privatleuten können Sie die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließen, das ist üblich und empfehlenswert. Der Ausschluss gilt jedoch nicht für Mängel, die Sie kennen und verschweigen, oder für falsche Zusicherungen. Bekannte Mängel und Vorschäden gehören deshalb immer schriftlich in den Vertrag.
Wie realistisch sind Schwacke-Werte für mein Auto?
Listenwerte sind ein Anhaltspunkt, kein garantierter Preis. Sie bilden Durchschnitte ab und berücksichtigen Zustand, Ausstattung, Farbe und regionale Nachfrage nur begrenzt. Aussagekräftiger ist der Blick auf vergleichbare Inserate mit ähnlichem Baujahr, Kilometerstand und Ausstattung. Der tatsächliche Wert zeigt sich am Ende bei Besichtigung und Verhandlung.
Wo kann ich mein Auto im Remstal bewerten lassen und verkaufen?
Beim Autohaus Schramel in Lorch, Ziegelwaldstrasse 26, 73547 Lorch. Die Bewertung ist kostenlos und unverbindlich, ein Folgekauf ist keine Bedingung. Gut erreichbar aus Schwäbisch Gmünd, dem Remstal und dem Ostalbkreis. Kontakt unter 07172 189920 oder per WhatsApp unter 0171 7636042.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und gegebenenfalls zum Stromverbrauch neuer PKW können dem 'Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und dem offiziellen Stromverbrauch neuer PKW' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der 'Deutschen Automobil Treuhand GmbH' unentgeltlich erhältlich ist unter www.dat.de.
** Ab dem 1.September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World HarmonisedLight VehicleTest Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1.September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
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